Verteidigung

ANNA DARIA PARTENHEIMER
Rechtsanwältin für Strafrecht

MEINE KANZLEI

Ihre engagierte Strafverteidigerin in Friedrichshafen – Individuelle Rechtsberatung im Strafrecht

In meiner Kanzlei in Friedrichshafen biete ich individuelle Rechtsberatung und kompetente Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts an. Als Strafverteidigerin ist es mein Ziel, Sie sowohl mit juristischer Expertise als auch mit einem klaren Blick für Ihre persönliche Situation zu unterstützen. Dabei stehe ich Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens zur Seite, von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Vertretung vor Gericht.

Meine Kanzlei zeichnet sich durch eine christliche Werteorientierung, individuelle und vertrauensvolle Beratung sowie den Einsatz moderner digitaler Arbeitsmethoden aus. Durch flexible Online-Beratungen gewährleiste ich eine effiziente und persönliche Betreuung, die sich an den Bedürfnissen meiner Mandanten orientiert. Dabei setze ich auf hohe Kompetenz im Strafrecht, schnelle Erreichbarkeit und pragmatische Lösungsansätze, um auch in schwierigen Situationen optimale Ergebnisse zu erzielen.

Ob es um Strafverteidigung, Revisionen oder Rechtsberatung in strafrechtlichen Angelegenheiten geht – als christliche Rechtsanwältin ist es meine Leidenschaft, mich mit Verantwortung und Weitsicht für die Anliegen meiner Mandanten einzubringen.

Wie ich arbeite

In meiner Arbeit als Strafverteidigerin steht der Mandant stets im Mittelpunkt. Jedes Mandat wird mit höchster Sorgfalt und Weitsicht behandelt, um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation umfassend zu analysieren und jedes Detail zu verstehen. Mein Ziel ist es, Sie klar und verständlich über Ihre rechtlichen Optionen aufzuklären, damit Sie gute Entscheidungen treffen können. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeite ich eine starke Verteidigung, die darauf abzielt, Ihre Rechte in jeder Phase des Verfahrens zu wahren.

Dabei setze ich auf eine vollständig digitale Arbeitsweise: Akten und Dokumente werden digital geführt, was nicht nur den Austausch von Informationen erleichtert, sondern auch für eine effiziente und umweltfreundliche Abwicklung sorgt. Dank moderner Technologien bin ich in der Lage, flexibel und ortsunabhängig zu arbeiten – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Meine Expertise im Strafrecht

Mit meiner Spezialisierung auf das Strafrecht verfüge ich über umfassende Kenntnisse und Erfahrung in den unterschiedlichsten strafrechtlichen Angelegenheiten. Ob es um Jugendkriminalität, Betäubungsmittelstrafrecht, Körperverletzung oder andere Delikte geht, ich setze mein Fachwissen gezielt ein, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Durch regelmäßige Fortbildungen und den stetigen Austausch mit Kollegen bleibe ich stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung, um meine Mandanten kompetent und vorausschauend zu vertreten.

Persönliche Betreuung und individuelle Beratung

Ich lege großen Wert auf persönliche Betreuung und eine enge Mandantenbeziehung. Jeder Fall ist einzigartig, und ich nehme mir die Zeit, Ihre Anliegen und Sorgen zu verstehen. Sie können sich darauf verlassen, dass ich stets ein offenes Ohr für Ihre Fragen habe und Sie individuell berate. In meiner Kanzlei in Friedrichshafen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie durch die Herausforderungen des Strafverfahrens zu begleiten und Sie mit Klarheit und Zielstrebigkeit zu unterstützen. Mein Anspruch ist es, Ihnen nicht nur eine starke rechtliche Vertretung zu bieten, sondern auch in schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner zu sein.

„Als Richtschnur nehme ich das Recht und als Waage die Gerechtigkeit.“

Jesaja 28,17

FAQ-Bereich

  • Was tun, wenn ich eine Vorladung zur Polizei bekomme?

    Nehmen Sie den Termin nicht wahr und machen Sie keine Angaben bei der Polizei. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten oder auszusagen. Vereinbaren Sie stattdessen umgehend einen Termin mit mir.

  • Kann ich angezeigt werden, wenn ich etwas auf Social Media poste?

    Ja, insbesondere, wenn ein Beitrag als Beleidigung, Verleumdung oder Volksverhetzung gewertet wird. Hier kommt es darauf an, den Gesamtkontext darzustellen und zu zeigen, dass es sich um eine legitime Meinungsäußerung und nicht um strafbare Äußerungen handelt. Da neben dem Strafverfahren oft auch Schadensersatzansprüche drohen, sollten Sie sich frühzeitig an mich wenden.

  • Was kostet die Strafverteidigung?

    Die Kosten einer Strafverteidigung hängen vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. In einem persönlichen Gespräch informiere ich Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und mögliche Zahlungsmodalitäten.

  • Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht?

    Als Beschuldigter haben Sie grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht, um sich über den Stand des Verfahrens zu informieren. Allerdings sieht § 147 Abs. 4 StPO für den unverteidigten Beschuldigten ein eingeschränktes Auskunftsrecht vor, bei welchem die Akteneinsicht unter amtlicher Aufsicht gewährt wird. Der Strafverteidiger hingegen hat ein umfassendes Akteneinsichtsrecht, sodass es sinnvoll ist, sich verteidigen zu lassen, um vollständigen Zugang zu den Akten und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu erhalten.

 

  • Wie verhalte ich mich bei einer Festnahme?

    Versuchen Sie, ruhig zu bleiben, auch wenn die Situation überraschend und belastend ist. Wehren Sie sich nicht körperlich, um zusätzliche Straftaten wie Widerstand zu vermeiden. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebraucht: nur Angaben zu Ihrer Person, keine Angaben zum Tatvorwurf. Lassen Sie sich auch nicht auf Smalltalk mit den Polizisten ein. Bestehen Sie auf ihr Recht, sofort einen Strafverteidiger zu konsultieren.

  • Wann bin ich vorbestraft?

    Vorbestraft ist, wer in einem Verfahren rechtskräftig verurteilt wurde. Dies wird im Bundeszentralregister eingetragen. Im Führungszeugnis hingegen werden Verurteilungen nicht aufgenommen, wenn das Register nur eine Verurteilung enthält und diese bei einer Geldstrafe bei unter 90 Tagessätzen liegt, oder im Falle einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • Was ist ein Strafbefehl?

    Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Verfahren ohne Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht und kommt bei einfachen Sachverhalten in Betracht. Ein Strafbefehl ermöglicht nur die Festsetzung bestimmter Strafen und Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Geldstrafe, der Entziehung der Fahrerlaubnis oder, unter bestimmten Bedingungen, einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch erhoben werden. Wird Einspruch erhoben, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Wird kein Einspruch erhoben, wird der Strafbefehl rechtskräftig und der Angeklagte ist damit verurteilt.

  • Was meint „Aussage-gegen-Aussage“?

    Weitläufig besteht die Annahme, dass bei „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation keine Entscheidung getroffen werden kann. Dabei ist ein Gericht durchaus in der Lage zu verurteilen, wenn es die belastende Aussage für glaubwürdig hält. Dabei muss die Entscheidung auf einer gründlichen Bewertung aller verfügbaren Beweise basieren. Der Angeklagte kann nicht erwarten, automatisch – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen zu werden. Eine Verurteilung ist möglich, wenn das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist.